AGB - TSV Owen/Teck e.V. – Skiabteilung
- Anmeldung / Reisevertrag
Mit der schriftlichen Anmeldung bzw. Onlineanmeldung für eine Reise bietet der Reiseinteressent dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser dem Reiseinteressenten die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Die Anmeldebestätigung erhält der Reiseinteressent unverzüglich nach der Anmeldung. Sie enthält die wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen.
- Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Online-Angebot, die zu der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen wurden. Vor Vertragsabschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Für die Schneesportausrüstung ist der Kursteilnehmer selbst verantwortlich, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wird. Änderungen der Leistungen aufgrund unvorherzusehender Ereignisse (wie z.B. Wetterunbilden, Ausfall von Seilbahnen, Schneemangel, politische Unruhen o.ä.) sind möglich und zulässig. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz.
- Bezahlung / Anzahlung
Bei Vertragsabschluss wird der Reisepreis in voller Höhe fällig. Die Bezahlung erfolgt laut Ausschreibung entweder in Bar oder per Überweisung. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst nach voller Bezahlung des Veranstaltungspreises.
- Preisänderungen
Der Veranstaltungspreis wurde vorab zur Durchführbarkeit der Veranstaltung kalkuliert. Wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Änderungen der für die Reise geltenden Wirtschaftsdaten ergeben (Beförderungskosten, Gebühren, Steuern, Wechselkurse o.ä.) ist der Veranstalter berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5 % des ausgeschriebenen Reisepreises kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurück treten. Den Rücktritt hat der Kunde unverzüglich dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.
- Haftung
Dem Reisenden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 651 c ff. BGB) und Schadensersatzansprüche zu.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für die Leistungsfähigkeit des Kunden. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Verspätung o.ä.). Für die Personenbeförderung haftet der jeweilige Fuhrunternehmer. Außerdem wird die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde bzw. soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann bis zu zwei Wochen vor Beginn der Reise von dem Vertrag zurücktreten, wenn die im Online-Angebot oder in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Falle eines solchen Rücktritts werden dem Reisenden bereits geleistete Zahlungen auf den Kurs- bzw. Reisepreis umgehend zurückerstattet.
- Kündigung / Rücktritt / Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn durch den Kunden muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei einem Rücktritt des Reisenden verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Deren Höhe bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen erwerben kann.
7.1. Rücktritt auf Grund höherer Gewalt
Der Veranstalter ist berechtigt von einer Kursreihe oder einzelnen Kurstagen auf Grund höherer Gewalt (bspw. Infektionsgefahr, Skigebietssperrungen, Transportbeschränkungen) zurückzutreten. In diesem Fall wird die Kursgebühr abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro dem Kunden zurückerstattet.
Gleiches gilt für den Kunden, der vor Kursbeginn oder während des Kurses auf Grund höherer Gewalt (bspw. Schließung oder Einschränkung von Schulen, Kindergärten, Arbeitgeber, etc.) vom Kurs zurücktreten muss. In diesem Fall wird die Kursgebühr abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro dem Kunden zurückerstattet.
7.2. Ausschluss vom Kurs / Reise
Bei berechtigten Beschwerden von anderen Kursteilnehmern, Eltern, Skilehrern über das unangemessene Verhalten eines Kursteilnehmers während des Kurses oder bei Nichtbeachtung der Hygienekonzepte, kann der Veranstalter den Kursteilnehmer von einer weiteren Teilnahme am Kurs ausschließen. In diesem Fall entfällt das Recht des Kursteilnehmers auf eine Erstattung von anteiligen Gebühren.
- Versicherungen
Der Veranstalter empfiehlt seinen Kunden den Abschluss einer Reise-Rücktritt- bzw. –abbruchversicherung
- Allgemeines
Der Anspruch des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts, §§ 651 c- 651 f BGB. Ein Schadensersatzanspruch gemäß § 651 f BGB unterliegt den oben genannten Einschränkungen. Mit Abgabe der Anmeldung werden diese Bedingungen verbindlich anerkannt. Sollte eine Bestimmung ungültig sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
Stand: November 2020